Rechtsprechung
LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Enteignung durch Aufnahme in Liste A zur Konzernverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06
Entscheidend ist, dass die Enteignung des jeweiligen Vermögenswerts in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kommt (BVerwG, VIZ 1997, 220 ff.; BVerwG VIZ 1997, 222 ff.; vergl. auch BVerwG ZOV 2006, 313 ff.). - BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96
Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei …
Auszug aus LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06
Entscheidend ist, dass die Enteignung des jeweiligen Vermögenswerts in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kommt (BVerwG, VIZ 1997, 220 ff.; BVerwG VIZ 1997, 222 ff.; vergl. auch BVerwG ZOV 2006, 313 ff.). - BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94
Auszug aus LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06
Nach der Rechtsprechung des BVerwG setzt eine Enteignung i.S.d. VermG keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (BVerwG VIZ 1994, 665). - BVerwG, 02.04.1998 - 8 B 19.98
Besatzungshoheitliche Enteignung; Nichtigkeit einer Enteignung; …
Auszug aus LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06
Mit der Veröffentlichung der Verordnung einschließlich der Listen war die Enteignung vollzogen wobei bereits sie darauf gerichtet war, den Eigentümern ihre Rechtsposition vollständig und endgültig zu entziehen (vergl. BVerwG, VIZ 1998, 674 f.). - BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00
Erholungsheim; besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung; …
Auszug aus LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06
Nach der Rechtsprechung des BVerwG kann das Vermögen einer der DXX unterstellten eigenständigen Rechtspersönlichkeit zwar nicht ohne weiteres als vom SMAD-Befehl Nr. 126 erfasst angesehen werden (BVerwG, VIZ 2002, 347 ff.).